ab dem 01.07.2020 gelten in Baden-Württemberg weitere Lockerungen aufgrund der „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport“.
- In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstandes durchgeführt werden.
- Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Beschränkungen hierzu sind in der Verordnung weiter ausgeführt.
- In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist, sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzer/-innen eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
- Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten
Unsere Abteilungsleiter/-innen und Trainer/-innen werden unsere Sportler/-innen über die neuen Regelungen, insbesondere auf Hygienevorschriften, Dokumentationspflicht, Verhalten während des Trainings, Abstandsregelungen, Einteilungen der Trainingsgruppen/-zeiten, max. Anzahl Personen in den Sportstätten, usw. ausführlich informieren.
Trotz des verbundenen Aufwands freuen wir uns alle, dass der Trainingsbetrieb in den Sporthallen nun unter den gelockerten Bedingungen fortgeführt werden kann.
Wir werden zeitnah über aktuelle Änderungen informieren und bedanken uns für Euer Verständnis.
Die Vereinsleitung RKV Denkendorf 1909 e.V.
Hermann Alber, 1. Vorsitzender Dagmar Staudinger, 2. Vorsitzende